AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines
2. Preise
3. Lieferzeit
4. Lieferung
5. Beanstandungen
6. Zahlung
7. Eigentumsvorbehalt
8. Wegnahmegestattung
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Allgemeines:
Sämtliche Aufträge, sowohl unmittelbar erteilt, als auch durch Reisende oder Vertreter vermittelt, werden erst wirksam, wenn sie vom Verkäufer innerhalb zweier Wochen vom Eingang der Auftragskopie an bestätigt worden sind. Bis dahin gelten sie, insbesondere auch die Auftragskopie, als Angebot für den Besteller. Anstelle einer schriftlichen Bestätigung kann bei kurzfristigen Lieferungen die ausgestellte Rechnung treten. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Erklärungen, Angebote und Abmachungen der Vertreter oder Angestellten des Verkäufers sind für diesen nur verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich bestätigt worden sind. Kleine Abweichungen unserer Erzeugnisse von den Mustern, Prospekten und Farbkarten berechtigen nicht zur Mängelrüge.

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2. Preise
Unsere Preise gelten ab Werk, soweit nicht anders vereinbart ist. Sie sind freibleibend und beruhen auf den zur Zeit der Auftragserteilung herrschenden Kostenfaktoren. Wir behalten uns eine Änderung der Preise vor, soweit sich unsere Kostenfaktoren bis zur Lieferung ändern, dies gilt ebenfalls insbesondere für Kosten infolge der Mehrwertsteuer.

Gurtroller, Kugellager, Mauerkästen, U- Führungsschienen, Verschlüsse, Getriebe sowie alle anderen Aufzugs- und Verschlusseinrichtungen sind nicht im qm- Preis enthalten und werden getrennt berechnet. Fehler in der Ausrechnung sowie in der Berechnungsweise bleiben vorbehalten. Ein Mindestmaß wird mit einer Fläche von 1,50 qm berechnet.

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3. Lieferzeit:

Die Lieferzeit wird gewissenhaft angesetzt. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, unvorhergesehene Mängel an Roh- und Hilfsstoffen z. Zt. der Herstellung berechtigen den Verkäufer, die Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben. Die Nichteinhaltung bestätigter Lieferfristen berechtigt nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Eine uns gesetzte Nachfrist muss mindestens 8 Wochen betragen. zurück

4. Lieferung:

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, ebenso die eventuelle Lagerung auf der Baustelle. Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass am Tage der Lieferung die Voraussetzung für eine reibungslose Montage oder Abwicklung des Auftrages gegeben ist. zurück

5. Beanstandungen:

Der Käufer hat Mängelrügen unverzüglich, d. h. spätestens 1 Woche nach Erhalt der Ware, schriftlich zu erheben. Sämtliche Arbeiten und Materialien sind seitens des Auftraggebers im Beisein des Einsetzens an Ort und Stelle sofort nach Fertigstellung zu prüfen und abzunehmen. Bei nachweisbaren erkennbaren Material- oder Ausführungsfehlern können wir nach unserer Wahl entweder den Fehler beseitigen oder kostenfreien Ersatz ab Werk stellen oder einen berechneten Minderwert gutschreiben. Hierzu müssen wir uns innerhalb 10 Tagen erklären. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Ware kann nur mit unserer vorherigen Zustimmung an uns zurückgegeben werden.

Für Transportschäden sowie unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung der Ware durch den Käufer sowie für ähnliche nicht zu vertretende Umstände haften wir nicht. Ein Recht auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz ist ausgeschlossen. Durch die Geltendmachung von Mängeln wird die Pflicht des Käufers zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises nicht berührt. Für nicht von uns hergestellte, jedoch verwendete Teile übernehmen wir nur Gewährleistung im Rahmen der von unseren Lieferanten gewährten Garantie. Unerhebliche Abweichungen von der Qualität und Mängel, die durch uns gelieferten Rohstoffe bedingt oder aus technischen Gründen unvermeidbar sind, berechtigen nicht zu Reklamationen.

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6. Zahlung:

Rechnungen sind spätestens innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Wechsel und Schecks werden unter Abzug der entsprechenden Diskont- und Inkassospesen unter Vorbehalt des richtigen Eingangs gut gebracht. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden, ohne dass es einer Mahnung bedarf, die üblichen bankmäßigen Verzugszinsen berechnet. Der Verkäufer ist berechtigt, jederzeit vor Versand der Ware Vorauszahlung der Rechnungsbeträge zu verlangen, sofern dieses notwendig erscheint. Die Zurückhaltung von Zahlungen sowie die Aufrechnungen mit Gegenansprüchen oder Beanstandungen des Bestellers sind ausgeschlossen. Stellt der Käufer die Zahlungen ein oder werden uns gegebene Wechsel oder Schecks nicht eingelöst, so ist unsere gesamte Forderung sofort fällig.

Vertreter sind ohne schriftliche Vollmacht zum Inkasso nicht berechtigt.

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7. Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sowie Erfüllung sämtlicher Ansprüche und Forderungen Eigentum des Lieferers. Bei Anbringung der Rollladen oder sonstiger Erzeugnisse ist der Käufer mit uns einig, dass die gelieferte Ware Zubehör und nicht wesentlicher Bestandteil des Gebäudes darstellt. Wird von dritter Seite durch Pfändung oder auf andere Weise das Eigentum des Verkäufers beeinträchtigt, so ist der Käufer verpflichtet, uns hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen. Die Kosten, die durch Geltendmachung unseres Eigentums entstehen, trägt der Käufer. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, wozu er nur im gewöhnlichen Geschäftsgang oder nur zu Bauzwecken berechtigt ist, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, dieses seinem Abnehmer mitzuteilen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderung um mehr als 20 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. zurück

8. Wegnahmegestattung:

Gerät der Käufer mit seiner Zahlungspflicht in nicht unerheblicher Höhe in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die gelieferte Ware wegzunehmen. Hierzu gestattet der Käufer dem Verkäufer bereits jetzt den Zutritt zu seinen Räumen bzw. Gebäude und Grundstück sowie die Wegnahme der gelieferten Sache. Die Gestattung der Wegnahme ist jederzeit widerruflich und gilt im Übrigen nur für den Fall, dass der Käufer Alleinbesitzer der gelieferten Sache ist. zurück

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Als Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen gilt Lohe, auch für in Zahlung gegebene Schecks und Wechsel, gleichviel, an welchen Orten diese zahlbar gestellt sind. Gerichtsstand ist, ohne Rücksicht auf Höhe der Forderung, das Amtsgericht Bad Oeynhausen. Für alle unsere Angebote, Lieferungen und Montagen gelten die vorstehenden Bedingungen als vom Käufer anerkannt, sofern nicht andere Vereinbarungen von uns schriftlich bestätigt sind. Tritt der Besteller nach Auftragserteilung von seinem Vertrage zurück, so sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihm die uns entstandenen Unkosten und den Verdienstausfall in Rechung zu stellen, wobei letzterer mit 20 % pauschaliert werden kann.

Vertragsgrundlage für den Auftrag ist die VOB (Verdingungsordnung für das Baugewerbe) letzte Fassung, einschl. ATV 18358. Gewährleistungen erfolgen nach § 13 VOB mit Ausnahme der Ziffer 2, Aufmass und Abrechnung nach DIN 18075.

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Sieker Rolladen

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